Die Bau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Herford eG wurde im Jahr 1937 in Zeiten großer Wohnungsnot gegründet, um ihre Mitglieder mit einer guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung zu fördern. Mitglieder, die in einer Genossenschaftswohnung leben, bekennen sich dabei zu einer Wohnform zwischen Mietwohnung und Eigentum. Der Dauernutzungsvertrag bietet der Mietpartei eine deutlich höhere Sicherheit und lebenslanges Wohnrecht. Nicht zuletzt steht die Mietenpolitik nicht im Fokus einer Gewinnmaximierung.
Über den Kurs der Genossenschaft kann jedes Mitglied gleichberechtigt mitbestimmen: Die demokratische Organisation von Genossenschaften gewährleistet, dass stets im Sinne der Mitglieder entschieden und gehandelt wird. Die Mitglieder einer Genossenschaft wählen alle fünf Jahre die Vertreter:innen in die Vertreter:innenversammlung. Diese wiederum wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates und nimmt den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrats entgegen. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und begleitet ihn in seiner Arbeit. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.