Fragen &
Antworten
  • Was ist eine Mitgliedschaft bei der B&S?

    Als Mitglied bei der B&S beteiligen Sie sich am Gesamtkapital unserer Genossenschaft und dürfen das Stimmrecht zur Vertreter:innenwahl ausüben.


    Ein Geschäftsanteil bei der B&S betrgt 160,00 €.


    Jährlich erhalten Sie auf die von Ihnen erworbenen Anteile satzungsgemäß eine Dividende (4 %). 


    Der Geschäftsanteil ersetzt bei Anmietung einer Genossenschaftswohnung zudem die Kaution als Sicherheitsleistung und kann bei Ausscheiden aus der B&S zur Verrechnung von Forderungen aus dem Dauernutzungsverhältnis verwendet werden.


    Im Gegensatz zu einer Kaution ist eine Mitgliedschaft ist nicht an eine Wohnung gebunden und kann auch unabhängig bestehen.

  • Wie werde ich Mitglied bei der B&S?

    Eine Mitgliedschaft bei der B&S ist erst mit Anmietung einer unserer Genossenschaftswohnungen möglich. 


    Für die meisten Wohnungen sind fünf Geschäftsanteile zu je 160,00 € zu erwerben (insgesamt 800,00 €). Für die Service-Wohnanlagen Wasserbreite 6-8 und Hauptstraße 20 in Bünde sowie Bünder Straße 9 in Enger ist eine höhere Anzahl an Pflichtanteilen zu zeichnen. 

    Ein freiwilliger Erwerb von mehr Anteilen ist nicht möglich.

  • Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

    Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS), um eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten zu dürfen. Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines richtet sich nach den Einkommensgrenzen des Landes NRW. Ein WBS kann beispielsweise beim Kreis Herford beantragt werden. Für freifinanzierte Wohnungen hat der Besitz eines WBS keine Berechtigungen oder Vorteile.

  • Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Mit dem Freistellungsauftrag werden Kapitalerträge bei Einzelpersonen bis maximal 1000,00 € sowie bei gemeinsamer steuerlicher Veranschlagung bis maximal 2000,00 € nicht besteuert. Wird kein oder ein nicht ausreichender Freistellungsauftrag eingereicht, muss die Genossenschaft bei Ausschüttung der Dividende eine Kapitalertragssteuer abziehen und an das zuständige Finanzamt abführen. Bei Mietvertragsabschluss biete die B&S grundsätzlich die Möglichkeit an, einen Freistellungsauftrag auszufüllen.

  • Wie bekomme ich eine Wohnung bei der B&S?

    Für Auskünfte zu freien Wohnungen muss uns vorab eine Selbstauskunft von Ihnen vorliegen. Diese finden Sie in unseren DOWNLOADS. Alternativ können Sie das Formular auch jederzeit ohne Termin in unserer Geschäftsstelle während unserer Öffnungszeiten ausfüllen. 
    Erst wenn wir Ihnen eine Wohnung anbieten können, erhalten Sie von uns ein entsprechendes Exposé sowie die Möglichkeit, die Wohnung zu besichtigen. Dabei ist es üblich, dass eine Wohnung mehreren Interessierten angeboten wird. Die Entscheidung, wer den Zuschlag für eine Wohnung bekommt, liegt allein bei der B&S. Interessierte, die bereits Mitglied bei der B&S sind, werden grundsätzlich bei der Vergabe bevorzugt. Weitere Entscheidungskriterien können sein die Bonität (keine negativen Einträge in der Schufa), die Höhe des Haushaltseinkommen, die Wohnungsgröße oder die Nachbarschaft.

  • Was ist ein SEPA -Lastschriftmandat und wofür ist es gut?

    Mit der Unterzeichnung eines SEPA -Lastschriftmandates legitimieren Sie die B&S zum monatlichen Einzug der Miete von Ihrem Konto. Der Vorteil im Gegensatz zur manuellen Überweisung oder zu einem Dauerauftrag ist, dass Zahlungsdifferenzen vermieden werden. Mietanpassungen oder Änderungen an der Betriebskostenvorauszahlung werden zudem automatisch berücksichtigt. Grundsätzlich wird Ihnen bei Vertragsunterzeichnung angeboten, der B&S ein SEPA -Lastschriftmandat zu erteilen. Natürlich ist auch nachträglich eine Unterzeichnung möglich. Nehmen Sie dazu gerne KONTAKT mit uns auf.

  • Wie gehe ich mit Problemen innerhalb der Hausgemeinschaft um?

    Gibt es Probleme mit einer anderen Mietpartei, dann sollten Sie als erstes selbst das Gespräch suchen. Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten können auf diesem Wege oft schnell und direkt aufgeklärt werden.
    Sollten Sie sich dennoch mit einer Beschwerde an uns richten wollen, dann bitten wir Sie, sich schriftlich mit Ihrem Anliegen an uns zu wenden. In den DOWNLOADS finden Sie eine Vorlage für ein Lärm- und Störprotokoll. 
    Wir weisen darauf hin, dass die B&S als Ihre Vermieterin in privatrechtlichen Problemen häufig nicht die richtige Ansprechpartnerin ist. 
    Anonyme Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

  • Wie gehe ich mit Mängeln oder Schäden in meiner Genossenschaftswohnung um?

    Während unserer Öffnungszeiten können Sie Schadensmeldungen jederzeit telefonisch bei unserer Zentrale unter der 0 52 23 / 92 91 -0 weitergeben. Alternativ können Sie sich auch per Mail über info(at)bauundsiedlungsgenossenschaft.de an uns wenden. 

    Außerhalb der Geschäftszeiten gibt es für Sie ausschließlich für dringende Notfälle, die nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten können, eine 24-Stunden Hotline, die Sie unter der 0 52 23 / 92 91 -56 erreichen. Wir weisen Sie darauf hin, dass zusätzliche Kosten, die durch die Beauftragung des Notdienstes ohne Dringlichkeit entstehen, von Ihnen zu tragen sind.

  • Wer trägt die Kosten für Mängelbeseitigung?

    Die B&S ist als Vermieterin dafür zuständig, einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu garantieren. Die Kosten der Beseitigung von Mängeln trägt daher in der Regel die B&S. Ausnahmen gibt es dennoch. Bei Schäden, die selbstverschuldet von der Mietpartei fahrlässig herbeigeführt wurden, ist das Mitglied verantwortlich. Darüber hinaus können Kleinreparaturen (Bagatellschäden) bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe auf das Mitglied weiterbelastet werden

  • Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

    Die Nebenkostenabrechnung erhalten Sie für das jeweilige Jahr nach den gesetzlichen Bestimmungen bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres.

  • Darf ich bauliche Änderungen in meiner Wohnung durchführen?

    Bauliche Veränderungen sind grundsätzlich bei der B&S zu beantragen. Bei Genehmigung wird dann gegebenenfalls eine Vereinbarung darüber geschlossen. Nicht genehmigte Veränderungen an der Mietsache sind in jedem Fall auf eigene Kosten zu beseitigen.

  • Welche Kündigungsfristen gelten für meine Wohnung und meine Mitgliedschaft?

    In der Regel kann der Dauernutzungsvertrag vom Mitglied oder einer bevollmächtigten Person gesetzlich bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss durch alle Vertragsparteien erfolgen. Eine Genossenschaftswohnung kann unabhängig von der Mitgliedschaft gekündigt werden. Soll diese ebenfalls beendet werden, so muss die Kündigung zusätzlich und explizit erfolgen. Die Mitgliedschaft kann satzungsgemäß mit einer dreimonatigen Frist zu Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

  • Warum habe ich die Genossenschaftsanteile nach meiner Kündigung noch nicht wieder ausgezahlt bekommen?

    Im Gegensatz zu einer Kaution, die in der Regel drei bis sechs Monate nach Beendigung eines Mietvertrages zurückgezahlt wird, erfolgt die Auszahlung der Genossenschaftsanteile nach Kündigung der Mitgliedschaft satzungsgemäß erst nach der Vertreter:innenversammlung des Folgejahres. Diese findet erfahrungsgemäß im Sommer statt. Zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und Auszahlung liegen somit mehrere Monate.