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Sagenhaft vorteilhaft:

Wohnen in Genossenschaft.

 

In einer Wohnungsgenossenschaft sind Sie nicht Mieter, sondern Mitglied. Das ist ein bedeutender Unterschied, denn Sie genießen dadurch lebenslanges Wohnrecht. Sie wohnen so sicher wie in einer Eigentumswohnung, können allerdings von sich aus innerhalb der gesetzlichen Fristen Ihren Mietvertrag kündigen. Das nennt man Flexibilität!

 

Beruhigend ist die wirtschaftliche Sicherheit, die Ihnen genossenschaftliches Wohnen bietet. Beim Mietantritt zahlen Sie keine Kaution, sondern erwerben Anteile am Genossenschaftskapital. Die daraus erwirtschafteten Überschüsse fließen in die Erhaltung, Pflege, Modernisierung und den Ausbau des Wohnungsbestands. Die Miete selbst dient im wesentlichen der Kostendeckung, nicht der Gewinnmaximierung. So können Sie mit langfristig fairen Mietpreisen rechnen – drastische Mieterhöhungen sind für Genossenschaftsmitglieder ein Fremdwort.

 

Vorteilhaft ist außerdem die Möglichkeit, innerhalb der Genossenschaft in eine andere Wohnung umzuziehen, wenn sich die Bedürfnisse ändern, etwa wenn ein junges Paar Kinder bekommt und eine größere Wohnung benötigt. Ganz gleich, was sich ändert: Da die B&S über einen großen Wohnungsbestand verfügt, stehen die Chancen nicht schlecht, beizeiten etwas Passendes zu finden.

 

Auch im Alter ist man in einer Genossenschaftswohnung gut aufgehoben. Das zeigen zum Beispiel die neuesten Wohnprojekte der B&S. Dort werden Service-Leistungen angeboten, die speziell auf ältere Bewohner zugeschnitten sind.

 

Gut gepflegt werden in der Genossenschaft übrigens nicht nur die Wohnungen, sondern auch das nachbarschaftliche Zusammenleben. Schon bei der Vermietung wird darauf geachtet, dass die Mieter zusammenpassen. Ein beliebtes Angebot sind auch die Nachbarschaftstreffs, die den Bewohnern für gemeinsame Aktivitäten zur Verfügung stehen. Etwas ganz Besonderes ist das Nachbarschaftstelefon Wohn-O-Fon, das die B&S für die Genossenschaftsmitglieder eingerichtet hat. Dort bekommt man guten Rat in allen Lebenslagen.

 

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